|
|
 |
 |
 |
Rißbreitenbeschränkung nach DIN 1045-1
Rissbildung ist in Betonzugzonen nahezu unvermeidbar. Die Rissbreite ist so zu
beschränken, dass die ordnungsgemäße Nutzung des Tragwerks sowie sein Erscheinungsbild
und die Dauerhaftigkeit als Folge von Rissen nicht beeinträchtigt werden.
Die Begrenzung der Rissbreiten nach [1] DIN 1045-1 Juli 2001 Abschnitt 11.2 umfasst die
folgenden Nachweise:
- Nachweis der Mindestbewehrung nach [1] Abschnitt 11.2.2,
- Nachweis der Begrenzung der Rissbreite unter der maßgebenden Einwirkungskombination
nach [1] Abschnitt 11.2.3 ( Begrenzung der Rissbreite ohne direkte Berechnung)
- Nachweis der Begrenzung der Rissbreite unter der maßgebenden Einwirkungskombination
nach [1] Abschnitt 11.2.4 (Berechnung der Rissbreite).
|
 |
|
Berechnungsbeispiel:
Mindestbewehrung und Begrenzung der Rissbreite
|